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Thema: Erregung Öfffentlichen Ärgers


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Von SirAxxxxxxx
26 Beiträge bisher
Erregung Öfffentlichen Ärgers

Hi Leute,
iesst ex Erregung Öffentlichen Ärgers, wenn eine Frau, eigentlich meine Sub, nur im Bikini auf der Straße sich aufhält?
Wäre echt dankbar, hab nichts sdazu gefunden.
Gruß, Sir Astarus

22.02.2022 um 9:23  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Madaxxxxxxxxx
8 Beiträge bisher
re: Erregung Öfffentlichen Ärgers

Der §183a StGB regelt den Tatbestand eindeutig und klar: „Wer öffentlich s**uelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich Ärgernis erregt ...“
Das tragen eines Bikinis ist keine s**uelle Handlung.Sieht vielleicht etwas merkwürdig aus in der Stadt und ich kann mir vorstellen, dass einem der ein oder andere Zutritt verwährt wird, aber ansonsten sehe ich dda kein Problem.

22.02.2022 um 17:10  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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