Von Indoxxxxxxx 11 Beiträge bisher
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Gerichtsentscheidung stärkt SM-Eltern
frisch von der Schlagworte-Liste:
Nachstehender Beschluss des OLG Hamm vom 01.02.2006 zum
Az. 10 UF 147/04 dürfte für betroffene Elternteile eine Beruhigung
darstellen:
In einer Sorgerechtssache wurde durch dem Antragsteller u.a.
die Auffassung vertreten, die Antragsgegnerin sei nicht
erziehungsgeeignet, da sie ständig wechselnde Männerkontakte hätte sowie
eine perverse s**uelle Neigungen - sadomasochistische Praktiken -
ausüben würde. Aus diesem und anderen Gründen wurde durch den
Antragsteller die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf seine
Person beantragt.
Das OLG Hamm führt in der Begründung zu obigen Beschluss u.a. folgendes
an:
"Die Antragsgegnerin ist gleichermaßen erziehungsfähig. Ihre s**uelle
Neigung zum Sado-Masochismus steht dem nicht entgegen. Die s**uelle
Ausrichtung eines Elternteils ist grundsätzlich seine Privatsache, es
sei denn sie hat negative Auswirkungen auf das Kind (Salzgeber FamRZ
1995, 1311; AG Mettmann, FamRZ 1985, 528: Übertragung der elterlichen
Sorge auf lesbische Mutter). Die s**uelle Veranlagung eines Elternteils
ist für sich alleine genommen keine Disqualifikation als
Sorgerechtsinhaber.
Beurteilungen von Lebenswandel und Mor** sind ebenfalls immer nur in
ihren Auswirkungen auf das Kind zu beurteilen, was je nach Altersstufe
des Kindes unterschiedlich sein kann. Auswirkungen auf das Kindeswohl
hat immer nur konkretes Verhalten eines Elternteiles (Salzgeber aaO)."
Den Volltext des Urteils findet man unter
Dank an S. von den SM-Eltern
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Von midnxxxxxxxxxx 4 Beiträge bisher
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RE: Gerichtsentscheidung stärkt SM-Eltern
deutschland ist ja bekannt für seine "gesinnungstätervorliebe".
dennoch bleibt die frage, wie das urteil ausgesehen hätte, wenn die MUTTER zur erlangung des alleinigen sorgerechts dem VATER seine sm- neigung unterstellt hätte...
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