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Von Schaxxxxxxxxx 71 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
klingt seltsam - hat aber auswirkungen. es sit verboten sich selber zu verletzen. heisst auch, dass die erlaubnis an 2. dies zu tun den sitten nicht entspricht. es ist da keine möglichkeit, egal in welcher form oder formulierung sich sicherheit zu schaffen. neben drogen ist auch hörigkeit ein grund zur anfechtung und so weiter-
ab einem iq von verschämten 60 sollte klar sein - da geht nichts. ein dom, der unter der grenze der fremdbestimmung agiert sollte frau meiden. einem der darüber liegt sollte sie mit misstrauen begenen, wenn er freibriefe erwartet.
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03.08.2015 um 1:54 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Bis jetzt 20 Beiträge, Ratschläge, Meinungen.
Von Maya_Estella bisher weder eine Bewertung noch eine Äusserung!
Ich unterstelle, dass es sie gar nicht interessiert. Hauptsache, man kommt ins Gespräch und erweckt Aufmerksamkeit.
Für meine Begriffe ein schäbiges Verhalten!
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03.08.2015 um 9:04 |
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Von Mayaxxxxxxxxx 18 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
ich bitte erstmal um Vergebung, dass ich mich erst jetzt hier melde, aber ich war in den letzten tagen leider nicht daheim, weshalb ich auch keinen Internetzugang besaß.
Im weiteren bedanke ich mich für Eure Tipps, Anregungen und Einschätzungen des Sachverhaltes.
zu dem Misstrauen, möchte ich aber hier mal ausführen, dass beinah alle suchenden "DOMS" mit denen ich bisher schriftlichen Kontakt hatte unter Misstrauen zu leiden scheinen.
Ebenso ist mir die schwierige rechtliche Situation durchaus bewusst, aber ich wollte eben auch mal andere Ansichten dazu hören.
vielleicht sollte ich mal einen Anwalt fragen, ob eine Erklärung über Wünsche und Tabus beglaubigt werden kann?
Ich danke Euch erstmal für alle bisherigen Beiträge und werde meinem Herr auch einen Blick in diesen Thread empfehlen.
Knicks und Gruß, Maya
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03.08.2015 um 19:46 |
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Von Mastxxxxxxxxxx 9 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Ich kann nur sagen, es hüte sich jeder, den Sabbelkram auf dieser Seite hier als Grundlage für eigenes Handeln zu nehmen.
Einzig das Gespräch zwischen zwei erwachsenen Personen kann Klarheit schaffen. Und da kann Dir Dein Herr am besten mitteilen, was ihm seinerzeit exakt widerfahren ist. Und was er mit Dir nun gedenkt zu ändern, oder zumindest den gleichen Fehler nicht erneut zu machen.
Auch ich verlange von meinen Sklavinnen eine Unterschrift unter einen Sklavenvertrag. Aber ich weise natürlich darauf hin, dass dies eine Unterstützung für das Versprechen sein soll, und keinen rechtswirksamen Charakter hat.
Insofern ist Deine Idee, einen Rechtsanwalt zu fragen, wohl kaum zielführend.
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03.08.2015 um 20:57 |
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Von Mastxxxxxxxxxx 9 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Da hatte ich bei meiner Wortwahl doch glatt übersehen, das es einen Chatter mit dem Usernamen "Sabbelkraam" gibt. Hat aber überhaupt keinen Einfluß auf meinen Beitrag. Meinte damit das regelmässig so niedrige Niveau der Beiträge hier, und Mutmassungen aus der Glaskugel zu jedem Thema.
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03.08.2015 um 21:59 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Hallo Saabelkraam,
das ist wirklch " Saabelkraam ".
Bestimmt!
Soweit meine Gedanken!
Christalclear
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03.08.2015 um 22:57 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Die Userin heißt "snabbelkraam". Mit "n" geschrieben.
Ergo wird sie sich weder von "masterlichen" Verträgen mit salvatorischer Klausel noch von "kristallklaren" Gedanken, angesprochen fühlen.
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04.08.2015 um 8:18 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Hallo SNIPER,
Danke für die Belehrung.
Gestatte mir aber auch bitte mal ein " Wortspiel ".
Christalclear
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04.08.2015 um 10:12 |
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Von Meduxxxx 1 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Hallo Das ist mein erster Foren Eintrag. Ich hoffe er ist Hilfreich.
Algemeines zu Verträgen:
-Unterschrift nur rechtskräftig in Druckbuchstaben.
-Jeder Vertrag ist anfechtbar wen er nicht vor einem Notar geschlossen wird. Und Selbst dann ist er nicht wasserfest.
-Ein Vertrag muss so so ausgelegt sein das er beider seiten gleich Gewinn bringend ist und nicht un balanciert ausgelegt ist.
-Ein Vertrag sohlte die salva torische Klausel zum Schluss dabei haben.
Zu der Diskussion um einen "rechtskräftigen sklaven Vertrag"
- Ihr könntet eine Rechtskräftige Schiedsgerichtsvertrag Aufsetzern natürlich für beider seiten. So seit ihr sicher das bei einer Trennung oder unschöne Momente niemand den anderen in der Öffentlichkeit bei freunde Familie oder arbeit bloßstellen kann.
- Dieser Schweigepflichtvertrag endet dann wen ein Gesetzgebrochen wird. Dan darfman gegeüber Ärzten oder der Polizei, Rechtsanwälte oder ähnliche Helfende Personen oder Rechtskörper die schweigepflicht brechen.
- einen rechtskräftigen Vertrag der zur Körperverletzungen Handlungen freie fahrt erlaubt ist nicht rechtskräftig.
Ihr könntet aber einen schrieb aufsetzen in dem ihr auflistet was er tuhn darf und in welchem ausmas, da könnt ihr ja nach belieben dinge dazufügen und wieder wegnehmen. da kannst du auch dein safe word oder stop gestiken festhalten.
noch ein warn hinweis
Körperverletzung = schläge oder handlungen ohne großen schaden, also ohrfeigen oder harezihen z.b.
Schwere körperverletzung = schläge durch den körper verursacht mit volge von ofenen wunden knochenbrüche hämatome bleibende schäden!
gefärhliche körperverletzung= körperverletzung verursacht durch gegenstände wir rohstock, messer oder sogar giften.
heist also er muss seiner ex so weh getan haben durch seinen körper das sie wirklich extreme schäden genomen hat.
Mein tip: schlag ihm das oben genante vor, und sag du unterzeichnest wen er dir ein polizeiliches führunsgzeignis vorlegt. Sagt er nein, hat er was zu vergbergen! renn weg!
sagt er ja weist du eigentlich das er nichts zu verbergen hat, aber kontrolier es schau es dir trozdem an! danach kannst du unterzeichen. das sichert auch dich ab den tiht er etwas was nicht aufgelistet ist geht er zu weit!
ich hoffe es war hilfreich und entschuldigt die gramatik.
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06.08.2015 um 20:50 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Hallo Medusan,
Nur Eines!
Ich bin verwirrt.
Soweit meine Gedanken.
Christalclear
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06.08.2015 um 22:08 |
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Von plumxxxxxxx 8 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Ich sehe das so:
1. Der, der den DOM 'spielt', übernimmt die Verantwortung.
Er entscheidet, er handelt. Damit ist er für alles, was passiert, verantwortlich. Das kann ihm keine Sub abnehmen.
2. Ich denke, man beginnt so ein Verhältnis nicht gleich mit extremen Handlungen. Davor aber lernt man sich doch kennen und einschätzen?
3. Wer Aussagen wie z.B. 'Extremes Auspeitschen' --> 'ja sehr!' zu wörtlich nimmt, ohne den Partner einschätzen zu können und zu wissen, was er darunter versteht, der sollte ganz die Finger davon lassen.
(Nebenbei: Ich halte diese Formulierungen ohndies für sehr fragwürdig).
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07.08.2015 um 22:20 |
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Juristisch gesehen sind solche Sklaven/Dom Verträge natürlich nicht das Papier wert, worauf es geschrieben wurde. Allerdings finde ich solche Verträge nicht ganz so nutzlos, wie sie auf dem ersten Blick erscheinen, denn wenn man die wichtigsten Punkte beidseitig noch mal schriftlich fixiert, ist es für beide mental gesehen immerhin doch eine kleine Absicherung oder Verinnerlichung, was geht und was nicht geht.
Für risikoreiche ONS oder Outdoortreffen mit unbekannten Personen ist das aber auch eher nutzlos.
Für eine angehende Dauerfreundschaft, kann solch ein Stück Papier aber durchaus eine prickelnde Ergänzung werden.
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09.08.2015 um 11:58 |
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Von devoxxxxxxxx 708 Beiträge bisher
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re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?
Hallo zusammen
Vor etwas längerer Zeit war ein ähnlicher Fall vor Gericht verhandelt worden.Sprich beide Personen zeigten sich gegenseitig an da beide Switcher waren.
Das Ende vom ganzen war die Tatsache, das der Richter der Auffassung war, da beide SMLER waren beide gleichfalls zu bestrafen.
Denn seine Argumentation die er traf bezog sich darauf das beide SMLER waren, somit wohl wissend welche evtl Folgen dieses haben würde.
Sicher ist schwere Körperrletzung strafbar, und anders zu bewerten.
lg von der devotenAmina
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12.08.2015 um 13:53 |
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