SMC - Die sadomasochisten Community
Startseite Partnersuche Gruppen Anmelden
Dominas & Ladies Magazin Registrieren
Login für Mitglieder
Zugangscode eingeben:


Statistik
Registrierungen:194.000
aktive Mitglieder:48.000
-> Jetzt online:1103
-> Eingeloggt:710
-> Im Chat:209
Profile:74.000
-> mit Real-Siegel:12.800
Geprüf. Geschlecht:17.000
-> davon Frauen:11.000
-> echte Paare:4.000
Jetzt kostenlos registrieren
Gewünschter Nickname:

Ihre gültige Emailadresse:

ACHTUNG:
Ihr ZUGANGSCODE wird sofort an diese Emailadresse verschickt

 SadoMaso-Forum
Wähle Forum: 

  « vorheriges Thema nächstes Thema »

Thema: Rechtssicherheit


<< Übersicht        Beitrag hinzufügenAntworten
  Seite 1 / 2       nächste Seite » wechsle zu
Von 3N3Rxxx
92 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Ich speichere die Kommunikation. Da ich viele online kennen lerne und mich natürlich auch treffe wenn die Chemie stimmt, speichere ich für mich persönlich Nachrichten, E-Mails, WhatsApp etc und wo ich eben auch gezielt frage ob dass der Wunsch ist.

Sollte es mal zum Fall der Fälle kommen, wäre eindeutig sichtbar das es zubleibet Zeit um Stino oder Vanilla Beziehung ging.

Das hat einem Bekannten in München gerettet und auch andere Urteile gibt es bereits wo das Thema SM immer wieder aufgetaucht ist. Mm muss es eben dann verpacken können. Den Vertrag kannst du als Klopapier benutzen. Der ist sittenwidrig und juristisch nicht haltbar.

Als Mann kommst du aus der Nummer nur raus wenn du beweisen kannst dass die Frau genau wusste wovon du da redest und das geht eben nur in dem Mann die Unterhaltungen eine weile behält. Kann man ja nach ein paar Wochen löschen. Aber wenn beide nichts zu verstecken haben sollte das kein Problem sein!

21.04.2019 um 9:34  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Moonxxxxxxxxxxxxxxxx
145 Beiträge bisher
MoonlightOnTheOcean
re: Rechtssicherheit

Ich finds richtig, Absprachen online (also schriftlich) zu treffen und zu speichern oder Screenshots zu machen. Jedoch beginnt das Problem für beide Seiten dann, wenn die andere Seite sich an diese Absprache nicht hält. Da nutzt es dann wenig, dass ich beweisen kann, dass ich zugesagt habe, Akt X nicht durchzuführen, wenn mein Spielgefährte behauptet, ich hätte es doch getan und eventuell sogar passende Spuren am Körper aufweisen kann (die im Extremfall gar nicht durch mich entstanden sind, nur muss ich das dann erstmal beweisen....)

Letztendlich hilft nur, Zeit zu investieren, die andere Person erstmal über lange Zeit online kennenzulernen und die ersten Treffen neutral abzuhalten- auch wieder zum Kennenlernen. Die ersten Sessions dann in einer Location, wo andere nicht weit weg sind (es gibt ja Clubs, in denen man Räume nutzen kann, etc). Eine Garantie gibt auch das nicht, aber ich denke es verringert das Risiko. Und so viel „Aufwand” sollte meine eigene Sicherheit mir Wert sein.

21.04.2019 um 11:07  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Meisxxxxxx
14 Beiträge bisher
Meister38
re: Rechtssicherheit

Also ohne Datenschutzerklärung geht da ja mal gar nix *Späßchen*…. und was den Fall Kachelmann angeht … zumindest ist er nicht Verurteilt worden … ich erinnere mich aber an viele Vorverurteilungen die schon nach: "hängt ihn höher" in der Bild schrien … Namens Alice usw. also vielleicht einfach auch mal etwas vertrauen … und ja das Leben birgt viele Risiken gegen die man sich nicht wehren kann. Ich diesem Sinne … Frohe Ostern.

21.04.2019 um 12:17  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sub_xxxxxxxx
3 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Spannendes Thema. Unter juristischen Aspekten, und das sage ich als Studentin der Rechtswissenschaften.

Aber was hilft einem die Rechtssicherheit, wenn einem Dinge passieren, die weder abgesprochen noch gewollt sind? Leider weiß ich, wovon ich dabei rede.

Ansonsten ist zum Thema "Beweise Sammeln" ja schon viel Richtiges gesagt worden.

21.04.2019 um 23:11  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von 3N3Rxxx
92 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Es spielt keinen Rolle was wer wie wo tut um sich ab zu sichern.
Sollte es zu einem Vorfall kommen der juristisch bearbeitet wird, zählt die Glaubwürdigkeit des einzelnen.
Klar sind da Screenshots nicht die ultimative Lösung.
Wenn jedoch über einige Tage hinweg das Thema durchgängig ist und das belegen werden kann, denke ich persönlich schon das es entsprechende Beachtung vor Gericht findet sollte dies notwendig werden.

Unterm Strich gilt dennoch die Vernunft im Auge zu behalten. Ein „Nein“ ist ein „Nein“, Safewords hin oder her! Solange das Vertrauen nicht aufgebaut ist, was einfach Zeit braucht, muss eben der Kopf an bleiben.

Ich persönlich denke man spürt sobald die andere Person in Richtung Grenze trieftet wenn man Aufmerksam ist. Deshalb führt man vorher ja auch Gespräche miteinander.

Wie gesagt, ich gebe mir eine Weile die WhatsApp Chats auf. Eines ist sicher, es ist jedesmal eine Fahrt im Graubereich und auch wenn die Justiz heute etwas aufgeklärter ist gibt es da juristisch keine Lösung.

Wenn sich eine devote Person einer anderen Person anbietet setze ich entsprechendes Vertrauen voraus. Ist dies nicht vorhanden ... Finger weg! Dann wird es eben keine Session!

Hatte auch schon treffen wo vorher vieles besprochen war und die Person echt super sympathisch aber für eine Session hat es dann nicht gereicht und das ist kein Beinbruch. Deshalb geht die Welt nicht unter.

Blind und brutal drauf losschlagen bei einer vielleicht fremden Person ... Kopf an! Das ist für mich persönlich kein BDSM. BDSM beruht immer auf Vertrauen auch wenn sich das jetzt ausgeleiert anhören mag.

Interessant finde ich, dass das Thema „Vertrag und Rechtssicherheit“ so alt ist wie das Thema BDSM selbst! Wer sich damit auseinander setzt kennt die Antwort vor dem Posting schon.

@MagicMind
Du hast wohl Recht. Aber auch das spielt keine Rolle. Juristisch ist und bleibt es immer eine Grauzone die nie eine absolute Sicherheit gewährleisten wird.

22.04.2019 um 10:40  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Rechtssicherheit



Hier das Gesetz: Kurz und unklar:

Klar, der zentrale Begriff im Gesetz ist "sittenwidrig". Da es keinen speziellen SM-"Sittenkatalog" gibt, entscheiden die Richter auf Grund der Sachlage, sowie der allfälligen Präzedenzfälle.

Ich habe vor Längerem ein paar Urteile durchgestöbert, für mich keine klare Linie zu erkennen, außer: Versehentliche Todesfolge, z.B. bei Würgespielen. Wurde immer als sittenwidrig und damit strafwürdig verurteilt, in der Regel als Totschlag. Nicht als "Unfall", da die Kenntnis und Inkaufnahme der Risiken als gegeben vorausgesetzt werden.

Facit: Die Achtsamkeit, das Fingerspitzengefühl, die Verantwortlichkeit des Doms (z.B. nie Alk oder andere Drogen dabei) sind nach wie vor das A und O. Eine schriftliche Vereinbarung ist lediglich ein Indiz für den guten Willen der/des Sub, mehr aber auch nicht.


24.04.2019 um 15:57    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Phoexxxxxx
18 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

ES gibt viele Wege, sich selbst abzusichern one gleich auf die Justiz zurückgreifen zu müssen. Und wenn man einfach nur ein soziales Netzwerk um sich hat, welches einen auffangen kann.
Manchmal verbrennt man sich halt.
Manchmal mutet man sich selbst zuviel zu. Was dann?
Weiter machen. Es geht immer weiter, egal was passiert.
Meine Vergangenheit erlaubt mir inzwischen, sehr viele Dinge sehr gelassen zu sehen.
Die Justiz kann mir nicht helfen, bei den meisten Dingen.
Und? That`s life....

Ich lebe, ich atme...habe auch noch alle Gliedmaßen.
Ich frage oft nach Verständnis und stoße auf das genaue Gegenteil.

Wenn ich jemand neues kennenlerne, fällt es mir inzwischen schwer überhaupt noch zu erzählen warum ich so misstrauisch bin...

Es gibt keine vollkommene Absicherung. Nicht im realen Leben und erst recht nicht im Bereich BDSM. Das ist ein totaler Trugschluss.
Kein Gesetz der Welt und kein gesunder Menschenverstand kann meinen Gegenüber davon abhalten auszurasten....

25.04.2019 um 9:36  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Phoexxxxxx
18 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Es muss erstmal bis zum Gericht kommen.
Wenn einem vorher niemand glaubt, bringt das alles nichts...

27.04.2019 um 10:24  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Phoexxxxxx
18 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Sehr schwieriges Thema....wo fängt Hypnose an? Wenn man es mit einem Menschen zu tun hat, der sehr empatisch ist und schnell versteht was er da anrichten kann, dann bekommt man nicht einmal mit, was passiert.

27.04.2019 um 17:41  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von ANT3xxxx
92 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Da Hypnose als so als Wissenschaft selbst nicht wirklich medizinisch anerkannt ist, wird sich diese Frage vor einem Gericht nicht stellen.

Am Ende spielt nur eines eine Rolle ... welche Seite kann seine Postion am glaubhaftesten Vortragen und anführen.

Irgendwelche Verträge etc. vergesst es einfach. Das wird nicht funktionieren. Die Version nach Fify Shades of Grey etc. mag in den USA vielleicht funktionieren aber niemals in Deutschland.

Deshalb ... ohne Vertrauen kein BDSM.

27.04.2019 um 19:01  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Stuexxxxxxxxx
5 Beiträge bisher
Stueck_Dreck
re: Rechtssicherheit

@ MagicMind

Das stimmt nur zum Teil.

Eine Einwilligung kann zwar widerrufen werden, das hat aber für die strafrechtliche Beurteilung keine Relevanz. Anders als im Zivilrecht wirkt ein solcher Widerruf (oder Anfechtung, Rücktritt - wie immer man es nennen mag) immer nur für die Zukunft (im Zivilrecht wirkt z.B. die Anfechtung nach § 142 BGB zurück, "als von Anfang an"). D.h.: lag im Zeitpunkt der Körperverletzung eine wirksame Einwilligung vor, dann kann sie für den Bereich des Strafrechts nicht nachträglich wieder aus der Welt geschafft werden. Es kommt nur auf das Vorliegen der Einwilligung im Zeitpunkt der Tat an, strafrechtlich gibt es eine solche Rückwirkung nicht.


Die Wirksamkeit der Einwilligung kann natürlich ein Problem sein, wenn der Einwilligende nicht in der Lage ist, die Auswirkungen seines Handelns zu überblicken. Wenn diese Einsichtsfähigkeit nicht gegeben ist, ist die Einwilligung unwirksam. D.h.: der Täter handelt rechtswidrig. Wenn er aber irrig von der Wirksamkeit der Einwilligung ausgeht (strafrechtlich ein sog. "Erlaubnistatbestandsirrtum"), dann entfällt nach herrschender Meinung + der Rechtsprechung die sogenannte Vorsatzschuld (nach einer Mindermeinung handelt er schon nicht rechtswidrig). Ohne Schuld besteht aber keine Strafbarkeit.


Was bleibt, ist das Risiko einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn der Top die Unwirksamkeit der Einwilligung hätte erkennen können. Das dürfte für psychologisch nicht geschulte Personen in der Regel aber sehr schwer sein, so dass zumeist auch die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht gegeben sein dürfte.


Wenn ein Top allerdings zutreffend von der Unwirksamkeit der Einwilligung ausgeht, dann macht er sich strafbar. Das halte ich auch für richtig.

28.04.2019 um 23:46  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Expexxxxxxxxxxx
1 Beiträge bisher
re: Rechtssicherheit

Was für ein Schwachsinn!

So ein Vertrag wäre nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben stünde. Jeder Richter zerreißt das ding wegen Sittenwidrigkeit in der Luft!


Das Einzige, was vor Gericht Bestand hätte, wäre eine Videoaufzeichnung vor jeder Session, auf der der/die Partner(in) erklärt, dass er (sie) in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist und mit dem, was mit ihr geschieht, einverstanden ist. Einschränkungen sollten dabei gegebenenfalls auch beschrieben werden. Die natürlichen Grenzen dafür sind auch hier Straftatbestände.

01.05.2019 um 9:42  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
  Seite 1 / 2       nächste Seite » wechsle zu

>> Auf dieses Thema antworten <<



 Wähle Forum: 
<< Übersicht  |  Nach oben