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Thema: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?


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Von esgixx
2 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo Maya, ist wohl ein schwieriges Thema. Es besteht dann immer noch die Gefahr, dass behauptet wird, die Unterschrift sei unter Anwendung körperlicher Gewalt erzwungen worden.
Ideal wäre natürlich ein neutraler und glaubwürdiger Zeuge. Aber wer geht mit so einem Vertrag schon zu einem Notar?

14.09.2018 um 23:31  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von esgixx
2 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Hallo Maya, ist wohl ein schwieriges Thema. Es besteht dann immer noch die Gefahr, dass behauptet wird, die Unterschrift sei unter Anwendung körperlicher Gewalt erzwungen worden.
Ideal wäre natürlich ein neutraler und glaubwürdiger Zeuge. Aber wer geht mit so einem Vertrag schon zu einem Notar?

14.09.2018 um 23:35  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Devoxxxxx
19 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Ich wusste jetzt nicht, dass es tatsächlich ernst gemeint war und hier wirklich jemand derartige Verträge ernsthaft wirksam nutzen will oder davon ausgeht

Ich dachte eigentlich, dass es schon irgendwie klar sei, dass das Grundgesetz als objektive Werteordnung bei der Ausformung von Privatrechtsverhältnissen ein Wörtchen mitzureden hat.

Einklagbare Leistungspflichten lassen sich so in diesem Zusammenhang kaum begründen, da sie sehr wahrscheinlich gegen zentrale Bereiche der Menschwürde in Art. 1 I GG verstoßen, über die der Einzelne nicht disponieren kann; selbst wenn er es wollte.

Solche Abreden wären dann wohl in der Tat nach § 138 I BGB sittenwidrig und damit nichtig.



15.09.2018 um 16:37  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Devoxxxxx
19 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Es kommt immer auf die Abreden im Einzelnen an.
Allerdings kann ich mir jedenfalls nur schwerlich vorstellen, dass der "Ausbilder" in diesem Zusammenhang mehr fordern kann, als einen Geldbetrag für seine Tätigkeit, sofern dies vereinbart wurde.

15.09.2018 um 20:40  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Devoxxxxx
19 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Die Frage ist, was man regeln will und wie sinnvoll das ist.
Vertragliche Regelungen sind nur dann sinnvoll, wenn man entweder eine einklagbare Leistung erhält, Schutz- und Rücksichtnahmeobliegenheiten entstehen, deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht auslöst, oder Haftungserleichterungen, bzw. Beweiserleichterungen, die entsprechende Schadensersatzansprüche erschweren oder ganz ausschließen.

Ersteres macht nur wenig Sinn, wenn man jetzt vom dominanten Teil aus die Sache betrachtet, wenn es nicht gerade um einen Geldbetrag oder sittlich neutrale Tätigkeiten (Putzen, Einkaufen etc.)geht.
Das dürfte keine Probleme bereiten.

Zweiteres macht für den unterwerfenden Teil Sinn, da man sich dann nicht auf die allgemeinen Obliegenheiten (§ 241 II BGB) stützen muss.
Ob das allerdings praktisch vorkommt weiß ich nicht.

Den wichtigsten Bereich sehe ich wenn überhaupt bei den Haftungsfragen und Beweiserleichterungen.

Am Ende muss man sich aber immer fragen, ob man so etwas wirklich braucht. Bei der Einwilligung in Verletzungshandlungen kann ich es verstehen. Aber sonst zweifle ich an einer Notwendigkeit.

15.09.2018 um 23:42  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Sicher ist so ein Vertrag rechtlich bedenklich.

Ich würde sowas Jederzeit unterschreiben, da beide Seiten dann wissen was Sache ist.

16.09.2018 um 18:59    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von endlxxxxxxxxx
13 Beiträge bisher
endlich_REAL
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Bei diesem Thema herrscht verbreitet Unsicherheit. Richtig ist wohl Folgendes:

Die beliebten "Sklavenverträge" sind gespickt mit Produkten aus dem Kopfkino. Man kann daraus Tabus und deren Gegenteil entnehmen. Mehr nicht. Solche "Verträge" verpflichten zu nichts. Der/die Sub kann keine "Behandlung", wie auch immer, verlangen. Der/die Top kann nicht verlangen, daß Sub sich zur Verfügung stellt. Es bestehen KEINE Ansprüche, die vor Gericht eingeklagt werden könnten.

Ein "Vertrag" kann allenfalls ein Beweis für einvernehmliches Handeln sein. Zumal wenn darin Tabus und deren Gegenteil genannt sind. Das kann im Extremfall den Hals retten. Deshalb ist es sinnvoll, Einvernehmen und ein Stoppwort schriftlich festzuhalten. Die Beteiligten sollten unterschreiben. Also einfache "Schriftform".

Auch ohne das kann jede(r) Beteiligte die "Begegnung" jederzeit beenden.

Noch Fragen? Oder gar den Staatsanwalt im Nacken? Ich kenne einen RA, der Euch wahrscheinlich helfen kann. Fragt mich einfach (PN). Vor allem: Sorgt für den Gleichklang von Lust- und Schmerzgeschrei...



02.05.2019 um 10:29  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

wenn ich mir darüber Gedanken machen muß oder sollte,
kann ich "es" gleich bleiben lassen.

02.05.2019 um 18:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von BDSMxxxxxxxxxxx
1 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

1. War das ganz sicher keine Schwere Körperverletzung sondern eine Gefährliche Körperverletzung. Ist ein enormer juristischer Unterschied.

2. Trifft eine Beglaubigung nur die Feststellung, dass die Unterschrift auch tatsächlich zur unterschreibenden Person gehört. Sie entfaltet anders als die öffentliche Urkunde keine Indizwirkung darüber, ob Geschäfts- bzw. Einwilligungsfähigkeit vorlag. Und auch das wäre dem Gegenbeweis zugänglich.

3. Bildet ein solches angedachtes Schriftstück nur eine Momentaufnahme dar und beweist nicht, dass die Einwilligung widerrufen wurde. PS: Ein Ausschluss des Widerrufs wäre sittenwidrig.

4. Sind auch bei erfolgter Einwilligung gewisse Praktiken ein Verstoß gegen die guten Sitten und daher nicht aufgrund Einwilligung straffrei. Es handelt sich um potenziell lebensgefährliche Praktiken.

Gleichwohl kann sich die Einwilligung beim Strafmaß niederschlagen.

Mein persönliches Fazit: Ein solches Schriftstück schützt nicht abschließend vor Strafverfolgung - jedoch kann es bestimmt den durch die s**ualstrafrechtsreform eingeführten „Nein heißt Nein“-Gedanken etwas abmildern bzw. die Glaubwürdigkeit einer falschaussagenden Sub zumindest erschüttern.

Ich persönlich halte den Gedanken des Herrn daher für garnicht so abwegig, da er in unserem Metier doch eher wieder fairere Verhältnisse herstellt. Selbst gefordert habe ich es allerdings noch nie, da mir sowas im Vorfeld jegliche Lust rauben und das fürs Spiel nötige gegenseitige Vertrauen relativieren würde.

01.12.2019 um 21:07  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von KEYLxxxx
175 Beiträge bisher
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Da ja mittlerweile jedes Handy eine Cam-Funktion hat, würde ich den ganz Verunsicherten raten, einen Livemitschnitt zu machen.
Wenn die Sub dann stöhnt und nach MEHR schreit.. wird das den Richter milde stimmen


Verträge?
HA... dienen doch nur dazu, dass der Dom solange funktioniert, wie der Sub Lust hat...
und danach den Anstellungsvertrags für den Dom zu kündigen.

Es gibt keine 100 % Sicherheit, auf beiden Seiten.

Am besten, den E-Mail-verkehr in einen EXTRA-Ordner verschieben, welcher sich nicht nach 6 wochen löscht!

Hier auf dem SMC nennt sich das Arichv. Da schiebe ich schon mal was zur Gedankenstütze rein!

KEY - praktisch veranlagt

02.12.2019 um 11:01  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Meisxxxxxx
14 Beiträge bisher
Meister38
re: Schutz für den Dom - Vertrag oder beglaubigte Erklärung?

Vorher aber nicht vergessen die Datenschutzgrundverordnung unterschreiben zu lassen … sonst gibt es Mecker mit dem SM Datenschutzbeauftragten

02.12.2019 um 12:15  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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