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Thema: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.


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Von Darkxxxxxxxxxx
8 Beiträge bisher
Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.

Guten Abend,

mich beschäftigt schon lange (spätestens) seit dieser blöden „Registrierungspflicht“ (ProstSchG) eine Frage:

Wo liegen die Grenzen zwischen Prostitution (hier: sadomasochistische Aktivitäten), sog. prostitutionsnahe Tätigkeiten (z.B. „Nacktputzerin“) und eine „normale“ Tätigkeit ( z.B. Haushaltsnahe DL – nur eben mit Elementen aus dem BDSM-Bereich).

Verstehe ich es richtig:

a) „Nackt“ putzen darf man, wo das Reinigen und Aufräumen aus Kundensicht keine Rolle spielt und der erotische Aspekt definitiv im Vordergrund steht… dann muss man sich nicht registrieren lassen, weil es sich formal ja „nur“ um eine prostitutionsnahe Tätigkeit handelt.

b) Treffen, bei denen sadomasochistische Handlungen erfolgen (und wenn es nur eine olle „Beleidigung“ ist), keine s**uellen Aktivitäten erfolgen, vllt. eine nette Flagellation zum Stressausgleich, Fixierung zum „Meditieren“, etc. aus Sicht beider Parteien … da muss man sich outen?!

c) Wie schaut es denn bei (tatsächlich!) gewollter Haushaltstätigkeit aus, wenn diese DL (im Gegensatz zum „Nackt-Putzen“) aus Sicht beider Parteien vordergründig ist und Elemente aus dem BDSM einfach das „Sahnehäubchen“ oben drauf sind?

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich erkenne den Job als Prostituierte zweifellos als vollwertigen Job an, aber die Abgrenzung ist mir in Bezug auf das Zwangs-Outing wichtig.

Bin gespannt auf Eure fachlichen Beurteilungen ;)

Dark Delirium

20.03.2021 um 23:24  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Erzixxxxxx
68 Beiträge bisher
re: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.

Hallo Dark
Was spricht denn gegen die Registrierung? Und meines Wissens sind die Ämter auch zu Stillschweigen verpflichtet.

21.03.2021 um 13:45  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Darkxxxxxxxxxx
8 Beiträge bisher
re: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.

Dagegen spricht aus meiner Sicht, dass

a) eine ohnehin schon gesellschaftlich stigmatisierte Berufsgruppe sich zwangs-outen muss / müsste (alternativ: faktisches Berufsverbot).
b) politische Entwicklungen ("Rechtsruck") und Gefahr in die "30er" zurückzukehren. Mit modernem Zeitgeist und 22. Jahrhundert hat die Registrierungspflicht nichts zu tun (Schutz der Prostituierten ist in meinen Augen nur schwachsinniger Vorwand).
c) Behörden kann man generell nicht trauen, zumindest was ich in meinem Umfeld miterlebe (außerhalb des Kontextes Prostitution), v.a. wenn es um sensible Daten geht.
d) einfach das Prinzip, dass man in seiner Berufswahl eingeschränkt wird. Sei es nun als Nebentätigkeit oder hauptberuflich.
e) die Frage "In welcher Gesellschaft wollen wir leben"? Fast alle, die ich kenne, haben diesen Job (meist als Nebentätigkeit) aufgegeben, weil sie Karriere (z.B. Studenten) oder andere Jobs nicht gefährden wollten. Der Rest von ihnen (z.B. Alleinerziehende) darf sich jetzt als Dank für das faktische Berufsverbot als H4-Empfänger und Sozialschmarotzer verachten lassen.

Meine Liste könnte endlos weitergehen.





21.03.2021 um 20:55  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nackxxxxxxxxxxxxx
8 Beiträge bisher
re: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.

Als Schweizer sage ich ganz einfach:
Nicht registrieren! Keinesfalls outen. Die Behörden sollen in andern Bereichen kontrollieren - dort wo sie selber versagen.

Je mehr man von sich preisgibt, desto mehr Kontrollieren Behörden unnötig, weil das reine Machtausübung und sonst nichts ist.

Die Registrierungen sind doch nichts anderes als unnötige Verwaltungs-Beschaffung um die Amtspositionen zu beschäftigen.

22.03.2021 um 6:44  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.



Du hast gute Argumente. - Ich bin kein Jurist, aber ich denke man könnte auf dieser Argumentationsebene eine Normenkontrollklage begründen.
Doch weil die meisten sich nicht "outen" wollen, wird so eine wohl kaum angestrengt. - Bei einer Normenkontroll-Klage ist das "persönliche Betroffen sein" essentiell.
Genau damit kalkuliert der Gesetzgeber.
Im Zuge dessen, dass der Gesetzgeber vorgibt Frauen schützen zu wollen, stigmatisiert er sie.


22.03.2021 um 6:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von grauxxxxxxxx
2 Beiträge bisher
re: Abgrenzung zw. Prostitution und normale Dienstleistung.

Liebe Mitleser,

ich bin ganz klar dafür die s**arbeit aus ihrer Schmuddelecke zu holen! Ich kann mir sogar ein Ausbildung für s**arbeiterinnen vorstellen. Gleichzeitig sollten s**arbeiterinnen auch ganz normal eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung haben, ähnlich wie die für freie Künstler oder Landwirte!
In diesem Sinne bleibt gesund,
Grauer Wolf.

22.03.2021 um 11:01  Drucken  Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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21.03.2021 um 14:56    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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